Sicherheit
Bei der Schießsportart hat Sicherheit oberste Priorität.
Im Interesse Ihrer Sicherheit und der anderer Schützen wurden daher Verhaltensregeln und Vorschriften festgelegt.
Allgemeine Regeln:
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Jede Waffe, die in die Hand genommen wird, muss als geladen betrachtet werden.
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Eine Schießübung darf unter keinen Umständen ohne die Anwesenheit des Bahnkommandanten begonnen oder fortgesetzt werden.
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Den Anweisungen des Bahnkommandanten ist bedingungslos Folge zu leisten.
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Die Waffe wird auf dem Vereinsgelände zum Schießstand und zurück ausschließlich ungeladen und ohne Magazin transportiert.
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Eine Waffe darf nur zum unmittelbaren Gebrauch auf dem Schießstand in die Hand genommen werden.
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Das Laden und Entladen einer Waffe erfolgt ausschließlich auf dem Schießstand.
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Dabei stellt der Schütze sicher, dass der Lauf immer senkrecht auf die Kugelfangvorrichtung ausgerichtet ist.
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Das Drehen auf dem Schießstand oder das Verlassen desselben mit einer geladenen Waffe ist strengstens untersagt.
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Den Finger erst am Abzug anlegen, wenn die Waffe vollständig auf das Ziel ausgerichtet ist.
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Nicht-Schützen halten sich in ausreichendem Abstand hinter den Schützen auf.
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Es ist verboten, die Schützen auf dem Schießstand (unnötig) zu stören.
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Es ist verboten, mit einer Waffe und/oder Munition zu schießen, an der derartige Änderungen vorgenommen wurden, dass dadurch die Sicherheit des Schützen und anderer gefährdet werden könnte.
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Das Annehmen einer Waffe ohne Zustimmung eines Schützen oder Eigentümers ist nicht gestattet.
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Im Falle einer Waffenverweigerung verhält man sich wie folgt:
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Die Waffe bleibt auf dem Schießstand. Den Bahnkommandanten benachrichtigen.
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Die Waffe mindestens 1 Minute geschlossen halten, der Lauf bleibt in Richtung der Kugelfangvorrichtung.
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Die Störung unter Aufsicht des Bahnkommandanten beheben oder mit seiner Hilfe.