Sicherheit

Bei der Schießsportart hat Sicherheit oberste Priorität.

Im Interesse Ihrer Sicherheit und der anderer Schützen wurden daher Verhaltensregeln und Vorschriften festgelegt.

 

Allgemeine Regeln:

  • Jede Waffe, die in die Hand genommen wird, muss als geladen betrachtet werden.

  • Eine Schießübung darf unter keinen Umständen ohne die Anwesenheit des Bahnkommandanten begonnen oder fortgesetzt werden.

  • Den Anweisungen des Bahnkommandanten ist bedingungslos Folge zu leisten.

  • Die Waffe wird auf dem Vereinsgelände zum Schießstand und zurück ausschließlich ungeladen und ohne Magazin transportiert.

  • Eine Waffe darf nur zum unmittelbaren Gebrauch auf dem Schießstand in die Hand genommen werden.

  • Das Laden und Entladen einer Waffe erfolgt ausschließlich auf dem Schießstand.

  • Dabei stellt der Schütze sicher, dass der Lauf immer senkrecht auf die Kugelfangvorrichtung ausgerichtet ist.

  • Das Drehen auf dem Schießstand oder das Verlassen desselben mit einer geladenen Waffe ist strengstens untersagt.

  • Den Finger erst am Abzug anlegen, wenn die Waffe vollständig auf das Ziel ausgerichtet ist.

  • Nicht-Schützen halten sich in ausreichendem Abstand hinter den Schützen auf.

  • Es ist verboten, die Schützen auf dem Schießstand (unnötig) zu stören.

  • Es ist verboten, mit einer Waffe und/oder Munition zu schießen, an der derartige Änderungen vorgenommen wurden, dass dadurch die Sicherheit des Schützen und anderer gefährdet werden könnte.

  • Das Annehmen einer Waffe ohne Zustimmung eines Schützen oder Eigentümers ist nicht gestattet.

  • Im Falle einer Waffenverweigerung verhält man sich wie folgt:

  • Die Waffe bleibt auf dem Schießstand. Den Bahnkommandanten benachrichtigen.

  • Die Waffe mindestens 1 Minute geschlossen halten, der Lauf bleibt in Richtung der Kugelfangvorrichtung.

  • Die Störung unter Aufsicht des Bahnkommandanten beheben oder mit seiner Hilfe.