Bei der Schießsportart hat Sicherheit oberste Priorität.
Im Interesse Ihrer Sicherheit und der anderer Schützen wurden daher Verhaltensregeln und Vorschriften festgelegt.
Allgemeine Regeln:
Jede Waffe, die in die Hand genommen wird, muss als geladen betrachtet werden.
Eine Schießübung darf unter keinen Umständen ohne die Anwesenheit des Bahnkommandanten begonnen oder fortgesetzt werden.
Den Anweisungen des Bahnkommandanten ist bedingungslos Folge zu leisten.
Die Waffe wird auf dem Vereinsgelände zum Schießstand und zurück ausschließlich ungeladen und ohne Magazin transportiert.
Eine Waffe darf nur zum unmittelbaren Gebrauch auf dem Schießstand in die Hand genommen werden.
Das Laden und Entladen einer Waffe erfolgt ausschließlich auf dem Schießstand.
Dabei stellt der Schütze sicher, dass der Lauf immer senkrecht auf die Kugelfangvorrichtung ausgerichtet ist.
Das Drehen auf dem Schießstand oder das Verlassen desselben mit einer geladenen Waffe ist strengstens untersagt.
Den Finger erst am Abzug anlegen, wenn die Waffe vollständig auf das Ziel ausgerichtet ist.
Nicht-Schützen halten sich in ausreichendem Abstand hinter den Schützen auf.
Es ist verboten, die Schützen auf dem Schießstand (unnötig) zu stören.
Es ist verboten, mit einer Waffe und/oder Munition zu schießen, an der derartige Änderungen vorgenommen wurden, dass dadurch die Sicherheit des Schützen und anderer gefährdet werden könnte.
Das Annehmen einer Waffe ohne Zustimmung eines Schützen oder Eigentümers ist nicht gestattet.
Im Falle einer Waffenverweigerung verhält man sich wie folgt:
Die Waffe bleibt auf dem Schießstand. Den Bahnkommandanten benachrichtigen.
Die Waffe mindestens 1 Minute geschlossen halten, der Lauf bleibt in Richtung der Kugelfangvorrichtung.
Die Störung unter Aufsicht des Bahnkommandanten beheben oder mit seiner Hilfe.